Datenschutz im Verein

08.10.2019

Die EU-Datenschutzgrundverordnung bleibt in der Diskussion. 

Einen sehr informativen Abend erlebten Vereinsvertreter aus Alpen und Sonsbeck, die sich über die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung bei einer CDU-informieren wollten. Welche Auswirkungen hat sie auf die tägliche Arbeit in den Vereinen. Diese Frage stand zu Beginn der Ausführungen von Frau Nicole Monteverde, Datenschutzbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.. Zunächst jedoch begrüße Matthias Broeckmann, Vorsitzender der Sonsbecker Christdemokraten, Bürgermeister Heiko Schmidt, Fraktionsvorsitzender Josef Elsemann und Frederik Paul, als Vertreter der Alpender CDU.
Die Referentin erläuterte anschaulich die wichtigtigsten Inhalte und verwies auch auf die öffentlich zugängliche Informationsplattformen:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Datenschutz-im-Verein/Datenschutz-Verein.pdf
-> Leitfaden der LDI NRW (Aufsichtsbehörde): Datenschutz im Verein

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/05/Praxisratgeber-f%C3%BCr-Vereine.pdf
-> Leitfaden des LDI Baden-Württemberg (Aufsichtsbehörde): Datenschutz im Verein

https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf
-> Checkliste des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht: Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung an kleine Unternehmen, Vereine, etc.

https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html
-> Generator für Datenschutzerklärungen für die Homepage
 
Die Leitfäden beinhalten folgende Muster:
Muster: Benennung zum Datenschutzbeauftragten
Muster: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Muster: Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Muster: Beispiel und Umsetzungshilfe zu den Datenschutzinformationen für Mitglieder eines Vereins
Muster: Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos im Internet
Muster: Grundgerüst für die Umsetzung der Informationspflichten auf Webseiten
Muster: Auftragsverarbeitungsvertrag

Die abschließende Fragestunde machte deutlich, dass viele Vereine nur von Teilbereichen der DSGVO betroffen sind, da deren Größe oder Organisationsstruktur einfachere Lösungen zulassen.